Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen nach § 43b, §53b, SGB XI: Kreatives Arbeiten im Frühling

Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.

Ihr Nutzen :
  • Qualitätssteigerung
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Kontinuierliche Qualifizierung
  • Hilfestellung für die tägliche Praxis und Vermittlung von Lösungsansätzen

Inhalte:
  • Theorie und Praxis
  • Vorstellen diverser Basteltechniken

Abschluss:
Zertifikat der Peters Bildungsgruppe

Termine & Anmeldung