Eine gute und fundierte Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Aber es gibt es viele Fördermöglichkeiten mit denen Ihre Aus- und Weiterbildung für Sie finanzierbar bzw. kostenfrei wird. Wir informieren Sie gerne individuell - sprechen Sie uns an!
> Bildungsgutschein AZAV
> Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
> Reha-Förderung
> Weiterbildungsprämie
> BAMF
Der Bildungsgutschein - die Förderung für Ihre berufliche Zukunft
Vorraussetzungen: Notwendigkeit und Vorbeschäftigungszeit
Notwendigkeit heißt, dass die Maßnahme dahingehend Erfolg verspricht, Sie beruflich wieder einzugliedern. Die Einschätzung Ihrer Situation und die Entscheidung über das Ausstellen eines Bildungsgutscheines liegt bei Ihrem/r Vermittler/in
Die Vorbeschäftigungszeit bedeutet, dass Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder in den letzten drei Jahren vor Beginn des Lehrgangs mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder anderweitig die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen.
Der Bildungsgutschein
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird Ihnen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Ab der Ausstellung hat der Bildungsgutschein eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung.
Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Die Peters Bildungsgruppe und die Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und für die Förderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen.
Wenn Sie sich für einen unserer Lehrgänge entscheiden kommen Sie mit dem Bildungsgutschein einfach bei uns vorbei oder senden Sie uns diesen zu, wir kümmern uns dann um die weiteren Formalitäten. Sie können dann den von Ihnen gebuchten Lehrgang absolvieren und wir unterstützen Sie bei der Arbeitsplatzsuche im Anschluss.
Außerdem interessant
Wer an einer Bildungsmaßnahme mit einem Bildungsgutschein teilnimmt, behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Als ALG I Bezieher/in können sie während der Maßnahme nicht auf ALG II gestuft werden.
Finden Sie Ihren neuen Job mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB III ist eine Förderungsmaßnahme der Bundesgentur für Arbeit, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen. Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während der letzten 3 Monate vor der Beantragung des AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht wieder vermittelt wurden.
Was wird gefördert?
Mit einem AVGS haben Sie die Möglichkeit ein professionelles Job-Coaching zu absolvieren oder an einer AVGS-geförderten Trainingsmaßnahme teilzunehmen.
Wie erhalten Sie Ihren AVGS?
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ihr Betreuer wird Sie auch über die Bedingungen für die Beantragung des AVGS beraten.
Reha-Förderung - Der Weg in die berufliche Reha
Die Prämie dient nicht wie gewohnt der Bezahlung der Ausbildung oder Qualifizierung bei einem Bildungsträger, sondern wird dem Inhaber eines Bildungsgutscheines direkt nach dem erfolgreichen Abschluss, beispielsweise einer Umschulung, ausbezahlt. Für Jobcenterkunden wichtig: Die Beträge der Weiterbildungsprämie werden nicht als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtigt.
Die Weiterbildungsprämie gibt es ausschließlich für Umschulungen und Nachqualifizierungen mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss, wie Sie zum Beispiel von der Industrie- und Handelskammer vergeben werden.
Mit Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Deutsch lernen
Die Integrationskurse des Bundes sind ein Angebot zum Erwerb von Sprachkenntnissen, mit denen der deutschsprachige Alltag selbstständig bewältigt werden kann. Diese legen als sprachliche Grundförderung eine Basis für die berufliche und gesellschaftliche Integration. Die Peters Bildungsgruppe bietet an vielen Standorten verschiedene Integrationskurse des BAMF an, wie z.B. allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Jugenkurse, Elternkurse oder Deutschkurse mit spezieller Ausrichtung auf den Beruf. Die Finanzierung der Kurse findet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt.
Eine Übersicht über alle Deutschkurse die vom BAMF gefördert werden, finden Sie hier.
Sie möchten wissen, wie Ihre Aus- oder Weiterbildung gefördert werden kann und welche Ansprüche Sie haben? Wir informieren Sie gerne!
Tel: 08638/69-0
info@peters-bg.de