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Individuelle Fördermöglichkeiten für Ihr berufliches Weiterkommen

Eine gute und fundierte Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Aber es gibt es viele Fördermöglichkeiten mit denen Ihre Aus- und Weiterbildung für Sie finanzierbar bzw. kostenfrei wird. Wir informieren Sie gerne individuell - sprechen Sie uns an!

> Bildungsgutschein AZAV
> Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
> Reha-Förderung

> BAMF
> Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld

Bildungsgutschein AZAV

Der Bildungsgutschein - die Förderung für Ihre berufliche Zukunft

Vorraussetzungen: Notwendigkeit und Vorbeschäftigungszeit
Notwendigkeit heißt, dass die Maßnahme dahingehend Erfolg verspricht, Sie beruflich wieder einzugliedern. Die Einschätzung Ihrer Situation und die Entscheidung über das Ausstellen eines Bildungsgutscheines liegt bei Ihrem/r Vermittler/in
Die Vorbeschäftigungszeit bedeutet, dass Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder in den letzten drei Jahren vor Beginn des Lehrgangs mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder anderweitig die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen.

Der Bildungsgutschein
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird Ihnen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Ab der Ausstellung hat der Bildungsgutschein eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Die Peters Bildungsgruppe und die Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und für die Förderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Wenn Sie sich für einen unserer Lehrgänge entscheiden kommen Sie mit dem Bildungsgutschein einfach bei uns vorbei oder senden Sie uns diesen zu, wir kümmern uns dann um die weiteren Formalitäten. Sie können dann den von Ihnen gebuchten Lehrgang absolvieren und wir unterstützen Sie bei der Arbeitsplatzsuche im Anschluss.

Außerdem interessant
Wer an einer Bildungsmaßnahme mit einem Bildungsgutschein teilnimmt, behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Als ALG I Bezieher/in können sie während der Maßnahme nicht auf ALG II gestuft werden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Finden Sie Ihren neuen Job mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB III ist eine Förderungsmaßnahme der Bundesgentur für Arbeit, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen. Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während der letzten 3 Monate vor der Beantragung des AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht wieder vermittelt wurden.

Was wird gefördert?
Mit einem AVGS haben Sie die Möglichkeit ein professionelles Job-Coaching zu absolvieren oder an einer AVGS-geförderten Trainingsmaßnahme teilzunehmen.

Wie erhalten Sie Ihren AVGS?
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ihr Betreuer wird Sie auch über die Bedingungen für die Beantragung des AVGS beraten.

 

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Reha-Förderung

Reha-Förderung - Der Weg in die berufliche Reha

Berufliche Rehabilitation und  Berufsförderung bezeichnet man auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Ziel aller Maßnahmen ist es, trotz gesundheitlicher Probleme die Arbeitsfähigkeit so lange wie möglich zu gewährleisten oder gänzlich neue berufliche Perspektiven zu ermöglichen.
 
Persönliche Voraussetzungen
Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Ist die Erwerbsfähigkeit aufgrund Krankheit oder körperlicher oder seelischer Behinderung bereits gefährdet oder erheblich eingeschränkt?
  • Besteht durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit, einer weiteren Verschlechterung Einhalt zu gebieten oder sogar die Aussicht auf Erhaltung des aktuellen Arbeitsplatzes?
Wenn Sie wenigstens eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten können, haben Sie gute Chancen auf die Bewilligung einer beruflichen Rehabilitation.
 
Ihr Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben
Antragsformulare erhalten Sie z.B. bei Ihrer Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit.
Beim Ausfüllen ist Ihnen Ihr Berater gern behilflich. Er weiß, welche Angaben und Anlagen für die Einreichung notwendig sind.
 
Sie sind sich unsicher, welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig ist? Ihren Antrag nimmt jede der in Frage kommenden öffentlichen Stellen gerne entgegen. Die Rehabilitationsträger entscheiden, wer zuständig ist, und sorgen dafür, dass Ihr Antrag an der richtigen Stelle ankommt.
 
Selbstverständlich beraten auch wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 08638/69-136 oder eine Mail an info@peters-bg.de.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Mit Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Deutsch lernen

Die Integrationskurse des Bundes sind ein Angebot zum Erwerb von Sprachkenntnissen, mit denen der deutschsprachige Alltag selbstständig bewältigt werden kann. Diese legen als sprachliche Grundförderung eine Basis für die berufliche und gesellschaftliche Integration. Die Peters Bildungsgruppe bietet an vielen Standorten verschiedene Integrationskurse des BAMF an, wie z.B. allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Jugenkurse, Elternkurse oder Deutschkurse mit spezieller Ausrichtung auf den Beruf. Die Finanzierung der Kurse findet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt.

Eine Übersicht über alle Deutschkurse die vom BAMF gefördert werden, finden Sie hier.

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Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

75€ bzw. 150€ monatlich für Ihren beruflichen Neustart

Am 01. Januar 2023 löste das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld (Hartz IV) ab. Neben der Erhöhung der Regelsätze beinhaltet das Bürgergeld auch Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung: Um die Vermittlungs- und Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden zu erhöhen, hat der Gesetzgeber ab Juli 2023 einen Bonus für Bürgergeldbezieher eingeführt, die etwas für ihre berufliche Qualifikation machen.

Bürgergeldempfänger erhalten dabei einen Bürgergeldbonus von 75€ monatlich, wenn sie an einer nicht abschlussbezogene Weiterbildung teilnehmen, die langfristig die Jobchancen verbessert und die mindestens 8 Wochen dauert. Das heißt, dass Betroffene für die Teilnahme an z.B. Coachings, Sprachkursen oder Bewerbungstrainings für die Dauer der Weiterbildung zusätzlich 75€ zum Regelbedarf ausgezahlt bekommen und zwar auch dann, wenn die Maßnahme von einem Rehaträger wie der Rentenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft gefördert wird. Anspruch auf den Bürgergeldbonus hat man für nicht abschlussbezogene Weiterbildungen, die ab dem 01. Juli 2023 begonnen haben.

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ monatlich erhalten Empfänger von Bürger- oder Arbeitslosengeld, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Dies könnten z.B. Umschulungen, aber auch Weiterbildungen mit zertifizierten Teilqualifikationen oder auch Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen sein. Gut zu wissen: Auch wenn die abschlussbezogene Weiterbildung bereits vor dem 01. Juli 2023 begonnen wurde, hat man Anspruch auf das Weiterbildungsgeld, so dass ab dem 01. Juli 2023 das Weiterbildungsgeld ausgezahlt wird.

Gerne informieren wir Sie über den Bürgergeldbonus und das Weiterbildungsgeld. Weitere Informationen erhalten Sie natürlich auch bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.  

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Wir beraten Sie gerne!

Sie möchten wissen, wie Ihre Aus- oder Weiterbildung gefördert werden kann und welche Ansprüche Sie haben? Wir informieren Sie gerne!

Tel: 08638/69-0
info@peters-bg.de

 
 
 
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